DIEHL-Lobby in Berlin wirbt für Smart155

TAZ, 27.11.2011, Link zur Quelle

Abkommen zu Streumunition

Abschwächung abgeschmettert

Verhandlungen für ein abgeschwächtes Abkommen zum Verbot von Streumunition sind gescheitert. Deutschland hatte dafür gestimmt - und Kritik geerntet.von Andreas Zumach

GENF taz | Der auch von der deutschen Bundesregierung unterstützte Versuch der USA, Chinas, Russlands, Israels und anderer Staaten, die Oslo-Konvention zum umfassenden Verbot von Streumunition durch ein zweites Abkommen mit erheblich schwächeren Standards zu unterminieren, ist endgültig gescheitert.

Die im Rahmen der UN geführten Genfer Verhandlungen über ein zweites Abkommen wurden am Freitagabend ergebnislos beendet. Die Oslo-Konvention aus dem Jahr 2008 wurde bislang von 111 Staaten unterzeichnet.

 

Bei den Genfer Verhandlungen stimmten über 50 Teilnehmerstaaten gegen einen von Washington unterbreiteten Vertragsentwurf. Für seine Annahme wäre Konsens erforderlich gewesen. Der Vertragsentwurf sah im Unterschied zur Oslo-Konvention lediglich das Verbot von vor 1980 produzierter Streumunition vor. Und dies obwohl alle Streumunitionstypen, die seit Ende des Kalten Krieges in bewaffneten Konflikten eingesetzt wurden - unter anderem von Israel, den USA, Russland und Georgien - erst nach 1980 produziert wurden.

Deutschland stimmte am Freitagabend als einer von lediglich drei Staaten, die die Oslo-Konvention ratifiziert haben, für den US-Entwurf für ein schwächeres Streumunitions-Abkommen. Andere Oslo-Unterzeichnerstaaten wie Norwegen, Österreich und Mexiko , die sich bei den Genfer Verhandlungen vergeblich dafür eingesetzt hatten, die Bestimmungen eines zweiten Abkommens so weit wie möglich auf das Niveau der Oslo-Konvention zu bringen, votierten bei der Schlussabstimmung mit Nein.

Die Bundesregierung in Berlin vertrat bei den Genfer Verhandlungen das Interesse deutscher Rüstungskonzerne, die weiterhin mit dem Verkauf und dem möglichst uneingeschränkten Export von Streumunition Geld verdienen wollen. Aktuell sind das der Nürnberger Rüstungskonzern Diehl, der die für Zivilisten angeblich völlig sichere Streumunition vom Typ Smart 155 produziert, sowie die Düsseldorfer Rheinmetall, Hersteller der für den Abschuss der Smart 155 benötigten Panzerhaubitze 2000.

Die deutsche Haltung war nicht nur bei Nichtregierungsorganisationen, sondern auch beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, bei der Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte sowie beim Uno-Entwicklungsprogramm auf scharfe Kritik gestoßen.

Wie ist es, von einer "SMArt 155" getroffen zu werden?

Die Abkürzung "SMArt" steht für "Suchzünder Munition für die Artillerie". Es handelt sich um eine Cargomunition mit Submunitionen zur Bekämpfung schwer oder leicht gepanzerter Ziele auf mittlere Entfernung. Vertrieben wird die Munition von dem Unternehmen GIWS (Gesellschaft für Intelligente Wirksysteme mbH), einer Tochtergesellschaft der Unternehmen Diehl und Rheinmetall.

Das Geschoss entspricht dem NATO-Standard für 155-mm-Artilleriegeschosse und kann somit aus einer Vielzahl von Artillerie-Geschützen verschossen werden. Die SMArt 155 wurde entwickelt, um stehende und fahrende Ziele in jeder Umgebung und bei jeder Witterung zu bekämpfen. Der Einsatz erfolgt gegen getarnte und ungetarnte, halb-harte (leicht gepanzerte Ziele wie Flugabwehrfahrzeuge) und harte Ziele (stark gepanzerte Ziele wie beispielsweise Kampfpanzer) mit geringem Munitionsaufwand. Auch das Zerstören von weichen Zielen, das heißt ungepanzerten wie LKWs, ist möglich. Durch die Funktionsweise und Sensoren sollen auch Kollateralschäden weitgehend verhindert werden.

Aufbau

Das Geschoss besteht aus der Geschosshülle, einer Ausstoßeinrichtung und zwei annähernd identischen Submunitionen. Jede Submunition besteht aus Brems- und Stabilisierungssystem, Suchzünder und Gefechtskopf. Der Suchzünder besteht aus Infrarotsensor, Millimeterwellen-Radar-Sensor (mmW-Radar-Sensor), Millimeterwellen-Radiometer-Sensor, Signalverarbeitungselektronik und Energieversorgung.

Abschuss und Submunitionsausstoß

Das Geschoss wird mit einer konventionellen Treibladung aus einem Artilleriegeschütz verschossen und stößt nach einer voreingestellten Flugzeit und damit Entfernung die Submunition aus. Die beiden am Fallschirm spiralförmig herabsinkenden Submunitionen tasten das Zielgebiet mit ihrer Dreifach-Suchsensorik autonom nach Zielen ab. Die Sensor-Algorithmik ist in der Lage, gepanzerte Gefechtsfahrzeuge zu erkennen, diese von Falschzielen zu unterscheiden und auch unter schwierigen Umgebungs- und Witterungsbedingungen zu bekämpfen. Zur Vermeidung von Blindgängern enthalten die Submunitionen eine redundante Selbstzerlegung.

Brems- und Stabilisierungssystem

Das Brems- und Stabilisierungssystem reduziert zunächst die hohen Geschwindigkeits- und Drallwerte der Submunition nach dem Ausstoß aus der Geschosshülle und stellt danach die Dynamik für die Suchphase der Submunition zur Verfügung.

Suchzünder

Der Suchzünder sucht durch die Drehung am Fallschirm das Gelände spiralförmig ab, erkennt Gefechtsfahrzeuge, misst die Entfernung zum Ziel, errechnet den optimalen Zündzeitpunkt und löst das Zündsignal aus. Eine Bestätigung der Zielerkennung ist nicht erforderlich. Damit ist es möglich, auch schnell fahrende Ziele zu bekämpfen.

Jeder der drei unabhängigen Sensoren ist in der Lage, Ziele zu erkennen und das Zündsignal auszulösen. Dadurch ist auch bei Störung oder Ausfall eines Sensors gewährleistet, dass die Auslösung der Zündung und die Bekämpfung des Ziels erfolgt.

Ein Problem besteht allerdings darin, dass 

(1.) nur bis zum Ausstoß der 1. Submunition die Ballistik genau bestimmt werden kann

(2.) der Ausstoßpunkt der 2. Submunition nicht genau bestimmt werden kann, und

(3.) die Windrichtung und Windgeschwindigkeit im Ziel (ggf. > 30 km entfernt) ziemlich genau bekannt sein muss.

Diese Daten können der „Zielmeldung“ beigefügt werden (siehe auch „System ADLER“) oder auch durch ein Wettermodell (z. B. „WeModArt“ der Bundeswehr) errechnet werden und die Ziele sich nach dem Ausstoß der Submunition im „Footprint“, der mit dem Sinken des an einer Art Fallschirm hängenden Geschosses immer kleiner wird (Radius ca. 150 Meter), befinden müssen.

Gefechtskopf

Der Gefechtskopf ist als projektilbildende Ladung ähnlich eines Hohlladungsgeschosses ausgeführt. Seine Leistungsfähigkeit ermöglicht die erfolgreiche Bekämpfung aller Gefechtsfahrzeuge einschließlich reaktiver Panzerung. Während der nur wenige Millisekunden dauernden Flugzeit des Projektils vom Zündsignal bis zum Auftreffen kann das Zielfahrzeug selbst mit höchster Geschwindigkeit maximal 50 Zentimeter zurücklegen, wodurch die Geschwindigkeit des Fahrzeugs für den Gefechtskopf und die Bekämpfung unerheblich ist.

Bundeswehr

Die Bundeswehr nutzt die Suchzünder-Munition für die Artillerie im Kaliber 155 mm als SMArt 155 mm DM 702 zusammen mit dem modularen Treibladungssystem MLTS (DM 72) in der Panzerhaubitze 2000 (PzH 2000). Die effektive Reichweite beträgt dann 28 Kilometer.

Andere Nutzer: Die SMArt 155 ist seit längerem in der Schweiz und in Griechenland eingeführt. In der griechischen Armee erfolgt der Einsatz wie bei der Bundeswehr in Kombination mit der PzH 2000.

Anfang 2008 wurde bekannt, dass auch die australische und die britische Armee die neue Munition erwerben werden. Beim britischen Heer erfolgt die Einführung im Rahmen des IFPA-Programmes (Indirect Fire Precision Attack). Die Entscheidung zugunsten der SMArt 155 wurde auch unter Berücksichtigung der britischen Politik im Zusammenhang mit insensitiver Munition gefällt. [siehe Pressemitteilung von Rheinmetall Defence zum Verkauf der SMArt an UK und Australien (dt., abgerufen am 3. März 2009) ]

Kontroverse um die Klassifizierung

In einem Kommentar hatte der Regensburger Journalisten Stefan Aigner am 25. Juli 2008 in einem Onlinemagazin geschrieben: „Heute ist das Unternehmen Diehl einer der erfolgreichsten deutschen Waffenproduzenten. Nach eigenen Angaben stammt rund ein Drittel des Umsatzes von 2,3 Milliarden Euro aus der Rüstungsproduktion. Unter anderem produziert man Streumunition.“ Darauf haben Anwälte von Werner Diehl durch eine einstweilige Verfügung mit einem Streitwert von 50.000 Euro eine Entfernung des letzten Satzes erwirkt.

In einer im Oktober 2008 eingereichten Klage fordern Diehls Anwälte eine endgültige Unterlassungserklärung und ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die Anwälte berufen sich auf die im Oslo-Abkommen zum Verbot von Streubomben gemachten Ausnahmen für Streubomben, die angeblich keine Gefahr für Zivilisten darstellen.

Das Landgericht München hat am 2. März 2009 entschieden, dass die vom Unternehmen Diehl hergestellte Munition von Stefan Aigner [siehe a b c Artikel in der TAZ vom 2. März 2009: „Vergleich in Prozess um Streumunition“ (dt., abgerufen am 4. März 2009) ] nicht als Streumunition bezeichnet werden darf [siehe „Punktzielmunition trifft Pressefreiheit“: Artikel auf Heise.de vom 3. März 2009 (dt., abgerufen am 3. März 2009)]. Hierbei handelt es sich allerdings nur um einen Vergleich, welcher nichts über die Rechtmäßigkeit dieser Aussage urteilt. Aigner selbst führt an, dass er den Vergleich zwischen den Parteien nur angenommen hat, um nicht die wirtschaftliche Basis seiner Redaktion zu gefährden. Der Richter hat allerdings ausgeführt, dass SMArt 155 als Streumunition bezeichnet werden darf, soweit sie hierbei von anderen Typen von Streumunition differenziert wird. [siehe Artikel in der TAZ vom 2. März 2009: „Waffen bauen, Sprache säubern“ (dt., abgerufen am 3. März 2009)]

Streubombe oder Submunition

Ausgehend von den Diskussionen um die Einteilung der Munition nach dem Oslo-Abkommen, stellt die SMArt 155 keine Streubombe im „klassischen Sinn“ dar, die eine große Anzahl von ungelenkten Klein- oder Kleinstbomben ungerichtet gegen ein Flächenziel richtet. Sie stellt vielmehr eine spezialisierte Weiterentwicklung des Prinzips dar und kann zur dritten Generation („intelligente Submunition“) gerechnet werden. Auch bei einer derart weitentwickelten Munition ist die Bekämpfung eines Falschzieles (beispielsweise eines Fahrzeuges mit Zivilisten oder Krankentransportes) natürlich nicht ausgeschlossen. Von anderen Stellen wird hierzu allerdings angeführt, dass diese Bezeichnung keine völkerrechtliche Definition des Begriffes „Streumunition“ ist, da sie ausdrücklich nur für diesen Vertrag getroffen wurde [siehe oben]. Weiterhin wird von Kritikern auf die ähnlichen Wirkungen wie bisherige Streumunition auf die Zivilbevölkerung wie zum Beispiel bei Blindgängern oder bei der Fehlzielerfassung hingewiesen, siehe  a b Landmine.de: Alternative Streumunition – Problem oder Lösung? (dt., pdf-Datei, abgerufen am 3. März 2009) Hinter dieser Broschüre aus dem Jahr 2008 stehen immerhin die folgenden Organistionen:

Die offizielle Bezeichnung der Munition im Sprachgebrauch des Bundesministeriums der Verteidigung ist Punktzielmunition.

Verbot als Streumunition - und Aufhebung des Verbots in Österreich

Die österreichische Regierung definierte vor in Kraft treten des Oslo-Abkommen zum Verbot von Streubomben die SMArt 155 zunächst als Streumunition und hatte das Produkt SMArt 155 per Gesetz als Streumunition bis Ende 2008 verboten[siehe Österreich erlaubt Diehl-Munition in "regensburg-digital", April 2009]. Seit Anfang 2009 ist die Verwendung dort zulässig, was von Menschenrechtsorganisationen kritisiert wird und nach Ansicht von Claudia Roth, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, auf exakter Abstimmung von Ausnahmen im Oslo-Abkommen zum Verbot von Streubomben auf die Produktbeschreibung von Diehl durch Lobbyismus beruht [siehe den vorgenannten Artikel in "regensburg-digital", April 2009].


In einem alten Buch steht: "Tu deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache aller, die verlassen sind." Weiter
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Papst Franziskus am 3.Juni 2019 bei einer Begegnung mit den Teilnehmenden der Vollversammlung der katholischen Hilfswerke für die Ostkirchen (ROACO).

Ähnlich Papst Franziskus auch am 21. Juni 2015: „Manager, Unternehmer die sich Christen nennen und die Waffen herstellen! Das macht mich ein bisschen misstrauisch: Sie behaupten, sie seien Christen!"  Was die Kirchen sonst zur Rüstung sagen: 1. Bischöfe, 2. Diözese, 3. GKKE, 4. Radio, 5. EKM, 6. EKHN, 7. EKD

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