Gehören die Rüstungsexporte zur deutschen Staatsraison?

Vortrag von Professor Friedhelm Hengsbach SJ (Nell-Breuning Institut) auf dem Bodenseekrichentag 2012 in Überlingen

Die deutschen Ausfuhren konventioneller Großwaffen haben 1906-2010 einen Anteil von 11% am weltweiten Handel erreicht. Wichtige Abnehmer waren Griechenland, Südafrika und die Türkei.

Die deutschen Rüstungsexporte sind 2006-2010 gegenüber 2001-21005 um 96% gestiegen. Der Wertanteil der Kriegsschiffe betrug 44%.

Als Waffenexporteur rangiert Deutschland 2010 an dritter Stelle hinter den USA und Russland.

1. Sind diejenigen, die Rüstungsgüter herstellen und liefern, anders zu beurteilen als jene, die Gewalt androhen und Gewalt anwenden?

Christen beziehen sich in ihrer Urteilbildung unabhängig von konfessioneller Zugehörigkeit auf biblische Optionen und ethische Reflexionen.

1.1 Biblisches Zeugnis: Ambivalenz

• Die Urgeschichte der Bibel entwirft ein Szenario um sich greifender Gewalt unter den Menschen. Das Misstrauen der ersten Menschen gegen Gott endet im Verlust des Paradieses, im Schmerz des Gebärens und im Schweiß einer mühevollen Arbeit, um den Lebensunterhalt zu gewinnen. Das Misstrauen Kains gegen Abel endet im Brudermord. Die zwischenmenschliche Harmonie ist zerstört. Die Blutrache bzw. die strenge Äquivalenz der Schadensregelung – „Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme“ (Ex 23 f.) –, die in der vorstaatlichen Zeit als Rechtsfiguren anerkannt waren, um Gewalt einzudämmen, stoßen an Grenzen: Das Lamechlied enthält die Drohung: „Einen Mann erschlage ich für eine Wunde, und einen Knaben für eine Strieme. Wird Kain siebenfach gerächt, dann Lamech 77fach“ (Gen 4,23 f.). Die Sintflutgeschichte malt den Rückfall der Welt ins Chaos aus. Gott sieht die Erde, sein Werk „verdorben, sie war voller Gewalttat“ (Gen 6,11). Die Gewalt, die Menschen einander antun, reißt Gottes gute Schöpfung in die Katastrophe.

• Die Wurzeln des Volkes Israels sind Befreiungs- und Eroberungskriege. „Ich bin Jahwe, dein Gott, der dich aus Ägypten geführt hat, aus dem Sklavenhaus“ (Dtn 5,6). Das Volk ist durch Gottes Macht der Unterdrückung und Ausbeutung durch die Ägypter entkommen. Den triumphalen Preis dieser Befreiung, die Vernichtung des ägyptischen Heeres, besangen Moses und die Israeliten in einem schrillen Siegeslied (Ex 15, 1-11). Die vorstaatliche Zeit des Volkes und die staatliche Frühzeit Israels werden voller Stolz als eine Geschichte explosiver Gewalt, um das verheißene Land zu erobern, verklärt.

• Nach der Auflösung der staatlichen Einheit, der Zerstörung des zentralen Kulttempels und dem Ende der davidischen Dynastie wurde das Volk in die babylonische Gefangenschaft deportiert. Dort traten Propheten auf, klagten die Gewalt der Völker und die Gewalt Israels an und forderten die radikale Abkehr von der Gewalt. Israel akzeptiert seine Rolle als Opfer von Gewalt, es lernt, dass Gott auf der Seite der Opfer, nicht auf der Seite der Sieger steht, dass er für die Schwachen Partei ergreift und den Armen, Waisen, Witwen und Fremden ihr Recht verschafft.

• Das Wunder der gewaltfreien Gottesherrschaft ist in der Person und Botschaft Jesu verkörpert. Jesus durchbringt den Kreislauf wechselseitiger Gewalt: „Steck dein Schwert in die Scheide, denn alle, die zum Schwert greifen, werden durch das Schwert umkommen“ (Mt 26,52). In der Bergpredigt ruft Jesus zur Gewaltfreiheit, Feindesliebe und Vergebung auf: „Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Auge für Auge und Zahn für Zahn. Ich aber sage euch: Leistet dem, der euch etwas Böses antut, keinen Widerstand, sondern wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann halt ihm auch die andere hin. Und wenn dich einer vor Gericht bringen will, um dir das Hemd wegzunehmen, dann lass ihm auch den Mantel. Und wenn dich einer zwingen will, eine Meile mit ihm zu gehen, dann geh zwei mit ihm“ (Mt 5,38-41). Das eindeutige Kontrastbild zum Lamechlied wird durch die Frage des Petrus provoziert: „Herr, wie oft muss ich meinem Bruder vergeben, wenn er sich gegen mich versündigt? Siebenmal? Jesus sagte zu ihm: Nicht siebenmal, sondern 77mal“ (Mt 18,21 f).

• Der Frieden der Gottesherrschaft besteht darin, dass Menschen Gott und einander vorbehaltlos vertrauen, zur Regelung von Interessenkonflikten auf Gewaltandrohung und Gewaltanwendung verzichten und eine Gesellschaft, in der die Gewalt eingedämmt ist, bereits als den Vorgriff eines friedlichen Zusammenlebens aller Menschen bejahen.

1.2 Ethische Reflexion: Gewaltkontrolle

Fürst Bismarck schreibt man die Aussage zu: „Mit der Bergpredigt kann ich nicht regieren“, während in einem römischen Sprichwort behauptet wird „Wenn du den Frieden willst, bereite dich auf den Krieg vor“.

• Eine Christenheit, die sich in ihrer Geschichte weitgehend an diese Parolen hielt, hat blutige Spuren hinterlassen. Die Proklamation eines „heiligen Krieges“ durch Päpste galt als Vorwand, beispielsweise die Normannen zu bekämpfen und zu schlagen. Die „Petrusfahne“ verlieh ein Papst den Lombarden oder den Normannen, damit sie sich ihre Kriegsgegner unterwarfen. Der Schlachtruf zum Kreuzzug wurde gegen die Katharer in Südfrankreich, zur Entlastung des bedrängten Byzanz und zur Befreiung der heiligen Stätten erhoben, die von den Ungläubigen besetzt waren.

Auch die Christen haben die Regeln verhältnismäßiger Kriegführung, die Fairness gegenüber dem Kriegsgegner und den Vorrang der Gewaltfreiheit vor der Gewaltandrohung und Gewaltanwendung lernen müssen. Das Resultat ist ein Kompromiss zwischen der Forderung des Evangeliums, gewaltfrei zu leben, und in einer Welt voller Gewalt die Androhung und Anwendung von Gewalt zuzulassen, um den Frieden wiederherzustellen und zu sichern. Aber lässt sich eine Gewaltanwendung überhaupt rechtfertigen?

• Während des Mittelalters ist das politische Ringen erkennbar, einschränkende Bedingungen zu formulieren, die es gerade noch gestatten, eine militärische Auseinandersetzung zu beginnen. Diese Bedingungen lauten: Nur eine legitime Autorität ist berechtigt, einen Krieg zu erklären (legitima auctoritas). Ihm und seiner Bevölkerung muss ein schweres Unrecht zugefügt sein (iusta causa). Die Anwendung von Gewalt ist das letzte und Erfolg versprechende Mittel, die Rechtsverletzung zu beseitigen, nachdem alle gewaltfreien Mittel erfolglos waren (ultima ratio). Die Absicht muss darauf gerichtet sein, den Frieden wieder herzustellen (finis pax). Die Bedingungen während der Dauer einer militärischen Auseinandersetzung lauten: Die Auswahl der eingesetzten Mittel muss verhältnismäßig sein. Und der Schutz der Zivilbevölkerung muss gewährleistet sein.

• Zu Beginn der Neuzeit, nachdem der allgemeine Rückgriff auf eine durch Gott garantierte gerechte Weltordnung nicht mehr möglich war, haben die spanischen Sozialethiker sich auf die zwei einschränkenden Bedingungen während der militärischen Auseinandersetzung beschränkt – die Verhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes und den Schutz der Zivilbevölkerung. Nach dem ersten Weltkrieg wurden im Rahmen des Völkerbundprotokolls durch den Brand-Kellog-Pakt (1928) ein allgemeines Gewaltverbot der Staaten und die Ächtung des Angriffskriegs vereinbart.

• In der Charta der Vereinten Nationen ist die Sicherung des Weltfriedens als oberstes Ziel der Völkergemeinschaft deklariert. Um dieses Ziel zu gewährleisten, gelten die Grundsätze der territorialen Unversehrtheit politisch souveräner Staaten sowie der Nicht-Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates. Der Sicherheitsrat kann die Bedrohung oder einen Bruch des Weltfriedens feststellen und ein militärisches Eingreifen beschließen. Das Zweite Vatikanische Konzil hat sich an die UN-Charta angelehnt und eine einzige Rechtfertigung, militärische Gewalt anzuwenden, zugestanden, nämlich die Selbstverteidigung, jedoch nur als letztes Mittel und solange keine internationale Autorität existiert, um die Kriegsgefahr abzuwenden.

2. Der normativen Regel einer Gewaltkontrolle entspricht die politische Kontrolle deutscher Rüstungsexporte.

Diejenigen, die Exporte von schwerem militärischem Gerät und Kleinwaffen rechtfertigen, sind davon überzeugt, dass die Waffenexporte dem Frieden dienen, unter politischer Kontrolle bleiben und der unternehmerischen Verantwortung unterliegen.

2.1 Friedensdienst

• Die Herstellung und der Export von Rüstungsgütern seien gerechtfertigt, erklären deren Verteidiger, weil sie bewaffnete Konflikte vermeiden und so dem Frieden dienen. Während des kalten Krieges beispielsweise habe die wechselseitige Aufrüstung der beiden Supermächte den Ausbruch eines Atomkrieges verhindert. Vergleichsweise erhöhe der Aufbau einer schlagkräftigen Armee das Risiko eines potentiellen Angreifers, sich auf das Abenteuer eines bewaffneten Konflikts um die Dominanz gegenüber einer benachbarten Regionalmacht einzulassen. Das militärische Gleichgewicht in einer Region stabilisiere also das friedliche Zusammenleben der dortigen Bevölkerung.

• Die Phase der atomaren Abschreckung durch die zwei Supermächte ist mit der derzeitigen Weltlage, in der konventionelle Kriege zu führen risikoloser und deshalb wahrscheinlicher geworden ist, nur begrenzt vergleichbar. Die atomare Abschreckung konnte einen bewaffneten Konflikt verhindern, weil diejenigen, die eine solche Strategie verfolgten, einen berechenbaren Konfliktgegner unterstellten, der sich dessen bewusst war, dass mit einem gelungenen Erstschlag das Risiko eines automatischen Zweitschlags, also die Selbstvernichtung folgen würde. Die atomare Abschreckung der Supermächte hat keineswegs regionale konventionelle Kriege in Korea, Vietnam, Zypern und Falkland verhindert. Zudem müssen auch die Folgekosten der atomaren Abschreckung berücksichtigt werden. Entlang der sowjetischen Südgrenze wurden Bündnispartner der US-amerikanischen Containmentpolitik: die Türkei, Persien, Pakistan, Taiwan und Südkorea militärisch aufgerüstet. Die so genannte Dritte Welt wurde von der einen und anderen Blockpartei umworben und mit Kriegsgerät überschüttet. Regionale Konflikte wurden von beiden Supermächten befeuert. Kostbare Ressourcen, die dringend gebraucht wurden, um elementare Bedürfnisse zu befriedigen, wurden verschlissen.

Die gegenwärtige Weltlage der militärischen Gewalt ist dadurch gekennzeichnet, dass die klassischen, zwischenstaatlichen Kriege, wie etwa der 1. und 2. Weltkrieg oder die drei Golfkriege (mit einer Kriegserklärung als eindeutigem Anfang und einem Friedensschluss als eindeutigem Ende) wohl der Vergangenheit angehören. Dennoch hat es nach dem Zusammenbruch der Blöcke kein Ende militärischer Konflikte gegeben. Gewaltanwendung, strategische Vorgehensweise, politische Rationalität existieren weiterhin. Das Neue sind Bürgerkriege, nicht-staatliche Kriege ohne reguläre, konzentriert operierende Truppen, ohne militärisches Großgerät und ohne ausgebaute Logistik. Es handelt sich um privatkapitalistische Konflikte, die der Absicht entspringen, seltene und kostbare Rohstoffe sich anzueignen. Solche Bürgerkriegsökonomien sind mit den Friedensökonomien der wirtschaftlichen Zentren verflochten. Charakteristisch ist das extrem asymmetrische Verhältnis der Kriegsopfer: Auf neun Zivilisten kommt ein Kombattant. Ähnlich asymmetrisch ist das Verhältnis der Gewaltanwendung: Einer leistungsstarken Luftwaffe, die menschliche Opfer durch hochgradige Technik vermeidet, stehen heldische Warlords gegenüber, die menschliche Opfer bedenkenlos produzieren.

Das Argument, dass Rüstungsexporte der Gewaltvermeidung dienen, überzeugt nur begrenzt angesichts der Tatsache, dass Waffenlieferungen weitaus häufiger regionale militärische Konflikte auslösen, verlängern und verschärfen. Zahlreiche ethnische Auseinandersetzungen oder Grenzkonflikte wären längst beendet worden, hätten nicht Waffenlieferungen an beide beteiligten Parteien die Kämpfe am Leben erhalten. Rüstungsexporte als Friedensdienst zu begreifen, entspringt wohl eher einem naiven Wunschdenken.

2.2 Politische Kontrolle

• Die Interessenvertreter der Industrie weisen darauf hin, dass 2010 71% der Rüstungsgüter an befreundete Länder oder Bündnispartner (EU- oder NATO-Länder) gegangen seien, während der Rest in Drittstaaten ging – Südkorea, Vereinigte Emirate, Saudi-Arabien, Indien, Pakistan, Irak und Singapur. In Entwicklungsländer seien 15% der Rüstungsexporte geflossen. Damit sei eine wirksame Kontrolle über den Verbleib der meisten genehmigten Lieferungen gesichert. Zudem verfüge die Bundesrepublik über ein extrem strenges Kontrollverfahren, das in der Welt einmalig ist. Art 26 (2) GG, das Kriegswaffenkontrollgesetz und der Genehmigungsvorbehalt durch den Bundessicherheitsrat würden eine wirksame politische Kontrolle von Kriegsgerät und Waffen gewährleisten.

• Rüstungsindustrie, Bundeswehr und staatliche Organe bilden ein Netz öffentlich-privater Kooperation. Vom US-amerikanischen General Eisenhower wurde dieses Netzwerk aus industrieller Rüstungslobby und Verteidigungsministerium „militärisch-industrieller Komplex“ genannt. Die Souveränität politischer Entscheidungsträger ist nur eingeschränkt gewahrt. Zunächst gibt es für Rüstungsexporte und Waffenlieferungen eine duale Zuständigkeit, den Geltungsbereich des Außenwirtschaftsgesetzes und des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Das entscheidende Kontrollgremium, der Bundessicherheitsrat, dem ausschließlich der oder die Kanzlerin und mehrere Fachminister angehören, tagen geheim, die Entscheidungskompetenz des ursprünglich zur Beratung installierten Gremiums unterliegt keiner parlamentarischen Kontrolle. Ob ein solches Verfahren überhaupt verfassungskonform ist, scheint zweifelhaft zu sein. Das Kontrollrecht des Parlaments muss unbedingt wieder hergestellt werden. Gegen den Schleier der unzulässigen Geheimhaltung müssen die die politische Öffentlichkeit, die Medien und pazifistische Initiativen mobilisiert werden.

Ebenso bedenklich ist die Rolle, die der Kanzlerin von der deutschen Rüstungsindustrie zugewiesen wird, wenn sie beispielsweise Verträge mit der Fluggesellschaft Emirates über den Kauf von 32 Großraumflugzeuge des Typs A 380 absegnet, in Indien das Geschäft über 126 Kampflugzeugen vom Typ Eurofighter ebnet und der aufstrebenden Regionalmacht Angola zur „Ertüchtigung“ der Marine bewaffnete Küstenboote anbietet. Staatliche Organe werden von der Industrie in Geiselhaft genommen. Während der „Arabellion“ in Nordafrika und im Nahen Osten ist aufgedeckt worden, in welchem Ausmaß deutsche Rüstungsgüter totalitäre Regime wie Tunesien, Libyen und Ägypten erreicht haben, und dass erhebliche Mengen von Kleinwaffen in Ländern aufgetaucht sind, die von Gewaltkonflikten erschüttert werden – wie Mexiko, Georgien Länder in Nordafrika und im arabischen Raum. In der deutschen Öffentlichkeit haben der geplante Export von 200 Leopard 2 Panzern nach Saudi-Arabien, die dort geplante Lizenz zum Nachbau von Heckler & Koch-Sturmgewehren sowie die Errichtung eines 8000 km langen Grenzschutzzauns rund um Saudi-Arabien breite zivilgesellschaftliche Empörung ausgelöst. Im Licht des Art 26 (2) der Verfassung: „Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden“ wirkt die derzeitige Praxis der politischen Kontrolle völlig unzureichend. Sie wird zudem durch die erklärte Absicht geschwächt, die Prüfungs- und Kontrollverantwortung zunehmend auf die privaten Hersteller und Exporteure zu verlagern. Deren Folgen sind absehbar: Deutsche Unternehmen werden fortfahren und zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um verfassungswidrig Rüstungsgüter und Lizenzen zum Bau von Kriegswaffen an Staaten zu liefern, die Menschenrechte verletzen, Krieg führen und deutsche Entwicklungshilfe beziehen, und dies mitten in Krisen- und Spannungsgebieten des Nahen Ostens, Asiens und Afrikas. Zum Glück reagieren Medien, zivilgesellschaftliche, pazifistische Bewegungen und breite Bündnisse, an denen sich Gruppen aus Kirchen, Gewerkschaften, Parteien beteiligen, erfreulich sensibel auf die Militarisierung der politischen Eliten, um dem Grundgesetz verstärkt Geltung zu verschaffen.

• Das fahrlässige Handhaben der Kontrolle der Rüstungsexporte durch die Regierenden spiegelt die geheimen Ängste der politischen Klasse in Europa vor globalen Machtverschiebungen seit Beginn des neuen Jahrhunderts. Das Verblassen der „Pax americana“ hat in den traditionellen Zentren der Finanz- und Weltwirtschaft neue Bedrohungsszenarien aufleuchten lassen. Nach den Terroranschlägen in New York im September 2001 hat sich eine Epidemie der Angst vor einem weltweiten Terrorismus ausgebreitet, dessen religiös aufgeladene Wurzeln in einem aggressiv gedeuteten Islam vermutet werden. Die christlichen Kirchen widerstehen nicht der Versuchung, das Europa im Werden für den eigenen Lebensstil zu vereinnahmen, indem sie den kulturellen Ursprung der Völker dieses Kontinents mit Jerusalem, Athen und Rom identifizieren und dabei den Islam ausblenden. So degradieren sie denselben Gott, den gläubige Juden, Christen und Muslime anerkennen, zur Kriegspartei. In einer marktradikalen und wirtschaftsliberalen Europäischen Union mutiert der Rechts- und Sozialstaat in einen Wettbewerbs- und Sicherheitsstaat. Das Sicherheitsfieber verleitet Regierende dazu, die Außengrenzen abzuschotten und deren Sicherung an Drittstaaten zu übertragen. Migranten aus Afrika mit Ausnahme hochqualifizierter Fachkräfte werden abgewehrt. Die innere Sicherheit soll durch eine zunehmende Überwachung von Demonstranten (sogar durch militärische Aufklärungsflugzeuge) und das Speichern von Daten auf Vorrat gewährleistet werden. Raketenabwehrsysteme werden gegen vermutete Feindstaaten aufgespannt, NATO und Bundeswehr schleichend auf ökonomische Ziele der Sicherung von Ressourcen und deren Wege hin umgewidmet. Europa sucht durch militärische Machtdemonstration seine Position in einem globalen Netzwerk aufzuwerten, das sich durch ein Dreieck: USA-Europa-China abbilden lässt. Die Regierenden suggerieren drohende Konfliktlinien um den Zugang zu Wasser, Rohstoffen, hoch leistungsfähiger Militärtechnik, Pharmaka, intakter Umwelt, Bevölkerungsreichtum und der Abwehr von Flüchtlingsströmen, gegen die sich die Europäische Union rüsten muss.

• Die Vereinten Nationen haben auf die erkennbar neuen Kriege und die als drohend vermuteten militärischen Konflikte mit neuen politischen Grundsätzen reagiert, um inmitten brutaler Gewaltanwendung den Frieden wiederherzustellen. Der UN-Gipfel 2005 hat den Grundsatz der Schutzverantwortung der Völkergemeinschaft als eine Selbstverpflichtung der Staaten formuliert. Wenn der Bevölkerung eines Staates durch Bürgerkrieg, Aufstände, Unterdrückung und Staatsversagen schwere Schäden zugefügt werden, und wenn der eigene Staat nicht gewillt ist, solche Zustände von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu beenden oder zu vermeiden, dann tritt der Grundsatz der Nicht-Einmischung hinter dem Grundsatz der Schutzverantwortung zurück. Im Einzelfall sind die Vereinten Nationen bereit, Maßnahmen zu ergreifen, falls friedliche Mittel sich als unzureichend erweisen. Solche humanitären Interventionen der Vereinten Nationen können jedoch am Einspruch der Vetomächte im Sicherheitsrat scheitern. Wenn er jedoch eine Intervention beschließt, kann diese sich sehr schnell verselbständigen und von dem ursprünglichen UN-Mandat entfernen. Im ungünstigen Fall weichen die taktischen Ziele und der Einsatz der Mittel, um sie zu erreichen, mit jedem Tag vom Interventionszweck ab. Das UN-Mandat lässt sich leicht für die Interessen der an der Intervention Beteiligten instrumentalisieren, etwa wenn angeblich die Freiheit Deutschlands am Hindukusch verteidigt wird oder wenn einer hegemonialen Macht gestattet wird, nach Belieben Schurkenstaaten zu identifizieren, sie militärisch niederzuwerfen und anschließend demokratische Scheinverhältnisse zu etablieren. Nur selten werden die Probleme, welche die humanitäre Intervention ausgelöst haben, durch eine rein militärische Intervention gelöst.

2.3 Unternehmerische Verantwortung

• Die Vertreter der betroffenen Unternehmen geben zu bedenken, dass der Anteil der Rüstungsindustrie an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung extrem gering sei, und dass sich wegen der Konsolidierung öffentlicher Haushalte, der Verschuldungsbremsen und Spardiktate sowie des Umbaus der Bundeswehr das Wachstum der militärtechnischen Industrie deutlich abgeschwächt habe. Sie würden es als äußerst wichtig ansehen, die politische Verantwortung der Genehmigung von Rüstungsexporten von der ökonomischen Verantwortung zu trennen. Diese nämlich bestehe darin, dass sie sich erstens als führende Unternehmen der Kommunikations-, Informations- und Steuerungstechnik auf einem extrem wettbewerbsintensiven Markt behaupten, dass sie zweitens das Arbeitsvermögen ihrer hochgradig kompetenten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kultivieren und veredeln, damit diesen auch in Zukunft eine gute Arbeit, auf die sie stolz sind, mit komfortablen Einkommen, einer sicheren Zukunftsperspektive und einem angenehmen Betriebsklima erhalten bleibt, und damit sie für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und den gesellschaftliche Wohlstand Deutschlands ihren produktiven Beitrag leisten. Einem rohstoffarmen Land wie Deutschland bleibe drittens gar keine andere Wahl, als durch ein Angebot von Gütern mit hoch entwickelter Technik wachsende Anteile auf zukunftsfähigen Märkten zu gewinnen. Für die gesellschaftliche und regionale Anerkennung dieses Unternehmenserfolgs seien sie dankbar.

Die Unternehmensleitungen und die Belegschaften sind davon überzeugt, dass die mit einer technisch hochgradigen Qualität ausgestatteten Güter, die sie herstellen und auf den Märkten im In- und Ausland anbieten, nicht in sich moralisch verwerflich seien. Vielmehr sollte man solche Güter – und zwar nicht nur die „dual use“-Güter – wertneutral beurteilen. Vergleichsweise sei ein Messer moralisch indifferent. Es könne zum Zerlegen von Fleisch und zum Mord eines vertrauten Menschen verwendet werden. Die Verwendung für diesen oder jenen Zweck entscheide über die moralische Bewertung eines Gutes. Erst recht würden über den Verwendungszweck der „dual-use“-Güter nicht die Hersteller entscheiden, sondern diejenigen, in deren Kompetenz die endgültige Verwendung der Güter liegt.

Die Unternehmen der Rüstungsindustrie behaupten, dass sie sich als ein Teil der Gesellschaft und der Region verstehen würden, in der sie verankert sind. Sie nähmen ihre gesellschaftliche Verantwortung wahr, indem sie eine hohe Wertschöpfung erwirtschaften, von der ein beachtlicher Teil in die Förderung kommunaler Projekte, Kindergärten, Schulen, kulturelle und kirchliche Einrichtungen sowie in die kommunale Infrastruktur fließe.

• Die von einem militärischen General und politischem Präsidenten stammende Wortschöpfung des „militärisch-industriellen Komplexes“, hinter dem sich die meist nahtlose Kooperation zwischen militärtechnischer Industrie und staatlichen Entscheidungsträgern verbirgt, zeigt die Grenzen einer scharfen Trennung zwischen politischer und betriebswirtschaftlicher Verantwortung an. Vermutlich ist sie von der Industrie auch gar nicht erwünscht. Deshalb können sich die Entscheidungsträger der Rüstungsunternehmen von ihrer Mitverantwortung für die Zwecke der hergestellten Güter sowie die Transportwege zu den Zwischenhändlern und zum Endnutzer nicht entziehen.

Die Faszination, welche die technische Intelligenz der Ingenieure und Ingenieurinnen sowie die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus der Kommunikations-, Informations- und Steuerungsindustrie ausstrahlt, kann den Blick, der zuerst auf die rein technische Bewältigung eines Problems gerichtet ist, derart fixieren, dass die weiteren Schritte oder gar Stufen der Produktentwicklung ausgeblendet werden. Umgekehrt kann das Bemühen eines Öffentlichkeitsreferenten darauf gerichtet sein, den militärisch destruktiven Zweck eines Kampfpanzers derart in Einzelteile zu zerlegen, dass am Ende nur noch ein wertneutraler, hoch leistungsfähiger „dual-use“-Bauteil zu erkennen ist. Eine solche Entblätterung technischer Geräte von ihrer Zweckbindung mag der verständlichen Neigung entspringen, selbst mit offenem Auge, Ohr und Herz nichts sehen, nichts hören und nichts empfinden zu wollen. Bei einem solchen Täuschungsversuch machen der individuelle und kollektive Verstand oft genug nicht mit.

Ein ausschließlich betriebswirtschaftlicher Mikroblick ist für Unternehmen, die Güter herstellen, die für das gute Leben von Menschen derart relevant sind und gleichzeitig, wenn sie zum Einsatz gelangen, erhebliche „Kollateralschäden“ verursachen, unverantwortlich. Die rein betriebswirtschaftliche Qualitätskontrolle ohne einen Blick auf den politischen Kontext im Inland und Ausland sowie auf die öffentliche Meinung in der Bundesrepublik beschädigt sogar das öffentliche Image des Unternehmens und ist folglich gegenproduktiv. Die Vorstellung, dass Menschen zu Zielscheiben von Waffen werden, die im eigenen Unternehmen hergestellt sind und deren Export die deutsche Regierung in bedenklichen Verfahren, nämlich ohne Zustimmung der Volksvertretung genehmigt hat, sollten weder die Unternehmensleitungen noch die Belegschaften verdrängen. Es sind nämlich Menschen, die aus ihren Hütten, aus ihrer Heimat vertrieben und arm gemacht werden. Es sind Kinder, die körperlich und seelisch verwundet oder gar verstümmelt werden, und die ihr Leben lang unter traumatischen Erlebnissen leiden. Die von den Unternehmen gern zitierte gesellschaftliche Verantwortung besteht auch gerade darin, dass der kurzfristig ökonomische Mikroblick verabschiedet und die Maßstäbe der Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit ergriffen werden.

Überlingen, im Juni 2012, Friedhelm Hengsbach SJ


In einem alten Buch steht: "Tu deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache aller, die verlassen sind." Weiter
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Papst Franziskus am 3.Juni 2019 bei einer Begegnung mit den Teilnehmenden der Vollversammlung der katholischen Hilfswerke für die Ostkirchen (ROACO).

Ähnlich Papst Franziskus auch am 21. Juni 2015: „Manager, Unternehmer die sich Christen nennen und die Waffen herstellen! Das macht mich ein bisschen misstrauisch: Sie behaupten, sie seien Christen!"  Was die Kirchen sonst zur Rüstung sagen: 1. Bischöfe, 2. Diözese, 3. GKKE, 4. Radio, 5. EKM, 6. EKHN, 7. EKD

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