EADS-Militärgerät nach Kasachstan

Militärtransporter für Kasachstan. Airbus Military wird 2014 und 2015 zwei weitere Militärtransporter des Typs C295 an die kasachischen Streitkräfte ausliefern, wie der Konzern mitteilte. Die Lieferung von acht Maschinen des unter anderem als Truppentransporter einsetzbaren Typs ist Gegenstand einer zwischen Kasachstan und Airbus Military geschlossenen Absichtserklärung aus dem Jahr 2012. Bislang wurden zwei Maschinen ausgeliefert. Eurocopter, Schwesterunternehmen von Airbus Military unter dem Dach von EADS, unterzeichnete ebenfalls 2012 einen Vertrag über die Lieferung von acht Hubschraubern des Typs EC 145. Für Eurocopter war es ein Folgeauftrag für diesen Hubschrauber-Typ. In der jüngsten kasachischen Militärdoktrin werden interne Sicherheitsbedrohungen wie Terrorismus und Separatismus sowie Grenz- und Wasserkonflikte als Hauptbedrohungen des Landes definiert. Externe Bedrohungen, wie beispielsweise ein von Afghanistan ausgehender Terrorismus, werden hingegen als weniger bedrohlich eingestuft.

amnesty - Jahresbericht 2013

Amtliche Bezeichnung: Republik Kasachstan
Staatsoberhaupt: Nursultan Nasarbajew
Regierungschef: Serik Achmetow (löste im September Karim Massimow im Amt ab)

Nach einer strafrechtlichen Untersuchung der Anwendung tödlicher Gewalt durch Sicherheitsbeamte während der Massenunruhen in Schanaosen im Dezember 2011 wurde gegen fünf Beamte Anklage erhoben. Mutmaßliche Organisatoren und Teilnehmer der Ausschreitungen wurden im März 2012 vor Gericht gestellt. Die meisten der Personen, die beschuldigt wurden, an der Organisation und Durchführung gewalttätiger Aktionen beteiligt gewesen zu sein, führten an, dass sie gefoltert worden seien, um Geständnisse von ihnen zu erpressen. Der Vorsitzende einer nicht zugelassenen Oppositionspartei wurde wegen seiner mutmaßlichen Verstrickung in die Gewalttaten von Schanaosen nach einem unfairen Gerichtsverfahren zu einer langjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Unabhängige Medien wurden als "extremistisch" gebrandmarkt und ihre Büros geschlossen. Kasachstan lieferte weiterhin Personen in Länder aus, die um ihre Auslieferung ersucht hatten, obwohl ihnen dort Folter und andere Misshandlungen drohten.

Exzessive Gewaltanwendung

Im Januar 2012 wurden fünf hochrangige Sicherheitsbeamte wegen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Anwendung von Gewalt in Schanaosen angeklagt. Der Anklageerhebung war eine Untersuchung zum Einsatz tödlicher Gewalt durch die Sicherheitskräfte vorausgegangen. Die Anzahl der bei den Vorkommnissen in Schanaosen Getöteten und durch Schüsse ernsthaft Verletzten deutete darauf hin, dass die Zahl der Sicherheitsbeamten, die Schusswaffen benutzt hatten, in Wahrheit weitaus höher lag. Zu dem Prozess war es nach den gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Protestierenden und der Polizei gekommen, die die Feierlichkeiten zum 20. Jahrestag der Unabhängigkeit Kasachstans am 16. Dezember 2011 in Schanaosen, einer Stadt im Südwesten des Landes, überschattet hatten. Mindestens 15 Personen wurden dabei getötet und mehr als 100 schwer verletzt. Berichten zufolge hatten die Sicherheitskräfte keine spezifische Ausbildung im Gebrauch gewaltfreier und angemessener Methoden zum Umgang mit großen Menschenansammlungen während politischer Demonstrationen und Streiks erhalten, obwohl sie 2011 mehrere Monate mit streikenden und protestierenden Arbeitern der Erdölindustrie sowie deren Familien und Unterstützern konfrontiert waren.

In der Öffentlichkeit wurde die Forderung nach weiteren Untersuchungen laut mit dem Ziel, alle Fälle von Tötungen und Verletzungen - auch die amtlich nicht erfassten - aufzuklären, um die genaue Anzahl von Todesopfern und Verletzten zu ermitteln und alle dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Als Reaktion auf die Forderung versicherte die Generalstaatsanwaltschaft im Oktober, dass die Abteilung für innere Angelegenheiten der Region alle vorliegenden Beweise sorgfältig geprüft habe und deshalb keine Notwendigkeit bestünde, gegen weitere Sicherheitsbeamte strafrechtlich vorzugehen.

  • Ende Januar 2012 wurden fünf hochrangige Sicherheitsbeamte aus der Region Mangistau und der Stadt Schanaosen wegen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Schusswaffen angeklagt. Laut Informationen der Generalstaatsanwaltschaft waren einige von ihnen anhand von Videoaufnahmen identifiziert worden. Sie wurden im Mai zu Freiheitsentzug zwischen fünf und sieben Jahren verurteilt. Mehrere Polizeibeamte, die während der Gerichtsverhandlung als Zeugen auftraten, bestätigten, dass sie mit Schusswaffen direkt auf Protestierende geschossen hätten. Es wurde jedoch keine Anklage gegen sie erhoben.

Folter und andere Misshandlungen

Die meisten der 37 Personen, die im März 2012 in der regionalen Hauptstadt Aktau angeklagt wurden, an der Organisation und Durchführung gewalttätiger Aktionen in Schanaosen beteiligt gewesen zu sein, gaben vor Gericht an, sie seien während ihrer Haft von den Sicherheitskräften gefoltert oder anderweitig misshandelt worden, um "Geständnisse" von ihnen zu erpressen. Diese widerriefen sie vor Gericht. Die von den Angeklagten beschriebenen Foltermethoden stimmten mit den Beschuldigungen überein, die viele der im Dezember 2011 freigelassenen Häftlinge vorgebracht hatten: Sie seien zu inoffiziellen Haftzentren oder unterirdischen Hafteinrichtungen in Polizeistationen gebracht worden, wo man sie nackt ausgezogen und gezwungen habe, auf dem kalten Betonboden zu liegen oder zu hocken. Sie seien mit kaltem Wasser übergossen worden, und Sicherheitskräfte hätten sie häufig bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen oder getreten. Danach seien sie erneut mit kaltem Wasser übergossen und in regelmäßigen Abständen geschlagen worden. Dies habe sich über mehrere Stunden hingezogen. Zehn Zeugen der Anklage zogen während der Verhandlung ihre Zeugenaussagen gegen die Angeklagten zurück und beklagten sich darüber, dass sie gefoltert oder anderweitig misshandelt worden seien, damit sie Aussagen machten, die die Beschuldigten belasteten.

Einige Angeklagte identifizierten die Polizei- und Sicherheitsbeamten, die sie gefoltert oder misshandelt hatten. Die Polizei- und Sicherheitsbeamten, die von den Angeklagten und ihren Anwälten beschuldigt wurden, das Feuer auf die Demonstrierenden eröffnet und sie in der Haft misshandelt zu haben, traten vor Gericht als Opfer oder Zeugen auf, einige von ihnen anonym. Alle Polizei- und Sicherheitsbeamten beriefen sich darauf, in Selbstverteidigung gehandelt zu haben. Auf die Frage, wer den Befehl zur Eröffnung des Feuers gegeben habe, sagten einige der Beamten aus, dass sie weder einen Befehl erhalten hätten, das Feuer zu eröffnen, noch den Befehl, nicht zu schießen. Die Generalstaatsanwaltschaft untersuchte auf Geheiß des vorsitzenden Richters die Foltervorwürfe, wies sie jedoch als unbegründet ab. Sieben Angeklagte wurden zu Gefängnisstrafen von bis zu sieben Jahren verurteilt.

  • Rosa Tuletaewa, eine für Arbeitnehmerrechte eintretende Aktivistin, die während der Streiks der Arbeiter in der Erdölindustrie 2011 eine der Hauptkontaktpersonen von Medien und internationalen Organisationen gewesen war, sagte vor Gericht aus, dass sie bei Verhören an ihren Haaren aufgehängt worden sei und ihr Sicherheitsbeamte gedroht hätten, ihrer 14 Jahre alten Tochter Schaden zuzufügen. Ferner hätte man ihr eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt, um sie zu ersticken, und sie sei sexuell erniedrigt und belästigt worden. Rosa Tuletaewa sagte, dass sie sich zu sehr schäme, im Gerichtssaal im Beisein ihrer Familie und Freunde die sexuelle Folter zu beschreiben, der sie unterzogen worden sei. Sie wurde zu sieben Jahren Gefängnis wegen "Schürens von sozialem Unfrieden" verurteilt.

Unfaire Gerichtsverfahren

Zusätzlich zu den 37 Personen, die im Dezember 2011 in Schanaosen festgenommen und im März 2012 vor Gericht gestellt wurden, nahmen die Sicherheitskräfte im Januar drei in Almaty tätige Vertreter der politischen Opposition sowie im Juni einen bekannten Theaterregisseur und einen Vertreter einer oppositionellen Jugendorganisation fest und beschuldigten sie, im Zusammenhang mit den Ereignissen von Schanaosen "sozialen Unfrieden zu schüren" und "die Situation in der Region zu destabilisieren". Nachdem sie einige Wochen im Gewahrsam des Nationalen Geheimdienstes (NSS) verbracht und schließlich zugestimmt hatten, "Geständnisse" zu unterschreiben, in denen sie zugaben, nach Schanaosen gefahren zu sein, um die streikenden Arbeitnehmer der Erdölindustrie zu unterstützen, wurden mit Ausnahme von zwei Personen alle wieder auf Bewährung freigelassen.

Belastende Erklärungen, die hochrangige Beamte in staatseigenen Medien gegen alle im Zusammenhang mit den Ereignissen in Schanaosen angeklagten Personen abgaben, und zahlreiche Verfahrensmängel, so die Beschränkung des Zugangs zu rechtlichem Beistand und von Familienbesuchen, verhinderten, dass ihr Recht auf einen fairen Prozess gewahrt blieb. Anwälte, die die vom NSS gefangen gehaltenen Regimekritiker vertraten, wurden gezwungen, Geheimhaltungsverpflichtungen zu unterzeichnen, die es ihnen untersagten, irgendwelche Informationen über die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihre Mandanten an die Öffentlichkeit zu bringen.

  • Am 23. Januar nahmen NSS-Mitarbeiter Wladimir Koslow, den Vorsitzenden der nicht zugelassenen Oppositionspartei Alga! (deutsch: Vorwärts!), in seinem Haus in Almaty wegen "Schürens von sozialem Unfrieden" fest. Sie durchsuchten sein Haus, das Parteibüro von Alga! in Almaty und die Wohnungen mehrerer anderer Parteimitglieder. Wladimir Koslow war im Januar als Mitglied einer unabhängigen öffentlichen Untersuchungsgruppe nach Schanaosen gereist, um die Vorwürfe über Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam zu untersuchen. Danach hatte er dem Europäischen Parlament über seine Erkenntnisse berichtet. Er wurde im NSS-Gefängnis in Aktau festgehalten und hatte nur eingeschränkten Zugang zu seinen Anwälten und seiner Familie. Am 8. Oktober wurde er vom Gericht von Aktau wegen "Schürens von sozialem Unfrieden" und versuchten Sturzes der verfassungsmäßigen Ordnung für schuldig befunden und zu einer Gefängnisstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung seines Vermögens an. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen. Unabhängige Beobachter, denen erlaubt wurde, an dem Prozess teilzunehmen, berichteten, dass es keine Unschuldsvermutung gab und die gegen Wladimir Koslow vorgelegten Beweismittel seine Schuld nicht schlüssig nachwiesen. In seinem Urteil bezeichnete das Gericht auch mehrere oppositionelle Medien, die über die Streiks im Jahr 2011 und die Untersuchungen zu den gewaltsamen Auseinandersetzungen in Schanaosen berichtet hatten, als "politische Extremisten", die zu "sozialem Hass" aufgestachelt hätten. Am 19. November bestätigte das Berufungsgericht in Aktau das Urteil.
  • Im März 2012 wurde die gewaltlose politische Gefangene Natalia Sokolowa überraschend aus der Haft entlassen, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft beim Obersten Gericht Beschwerde gegen ihre Verurteilung eingelegt hatte. Natalia Sokolowa hatte die Arbeiter der Mineralölgesellschaft KazMunaiGaz in Schanaosen rechtlich vertreten und war im August 2011 vom Gericht in Aktau wegen "Schürens von sozialem Unfrieden" zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im Januar 2012 in Kraft getretene neue Bestimmungen des Sicherheitsgesetzes sehen Strafen für Einzelpersonen und/oder Organisationen vor, wenn diese für schuldig befunden werden, "das öffentliche oder individuelle Bewusstsein zum Schaden der nationalen Sicherheit" durch die Verbreitung von "entstellender" oder "unglaubwürdiger" Information "zu beeinflussen". Es bestand die Befürchtung, die Behörden könnten die Gesetzgebung über die nationale Sicherheit für Einschränkungen der Redefreiheit und der Freiheit der Medien benutzen.

  • Am 21. November 2012 reichte der Staatsanwalt der Stadt Almaty eine Klage ein, mit der er versuchte, fast alle noch verbliebenen unabhängigen und oppositionellen Medien zu schließen. Einige dieser Medien waren im Urteil gegen Wladimir Koslow namentlich erwähnt worden. Er beschuldigte sie, "extremistisch" zu sein, sozialen Unfrieden zu schüren und die nationale Sicherheit zu bedrohen. Die Klage betraf ungefähr 40 Printmedien, Internetportale und Rundfunkstationen. Sie forderte auch, die Partei Alga! und die soziale Bewegung Khalyk Maydany als "extremistische" Organisationen einzustufen. Am gleichen Tag ordnete ein Gericht in Almaty die sofortige Einstellung aller Aktivitäten von Alga! an. Andere Gerichte wiesen die Mehrheit der ins Visier genommenen Medienunternehmen an, Publikation, Verteilung und Sendebetrieb zu stoppen.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Unter Missachtung einer Entscheidung des UN-Ausschusses gegen Folter und in Verletzung seiner Verpflichtungen nach den internationalen Menschenrechts- und Flüchtlingsabkommen nahm Kasachstan weiterhin Personen fest, um sie an Länder wie Usbekistan auszuliefern, wo ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten.

Im Juni entschied der UN-Ausschuss gegen Folter, dass Kasachstan das UN-Übereinkommen gegen Folter verletzt habe, als es 28 usbekische Männer, darunter Asylbewerber, an Usbekistan auslieferte.

  • Der Usbeke Sobir Nosirow wurde zwölf Monate lang zum Zwecke seiner Auslieferung in Gewahrsam gehalten und schließlich im Juli 2012 ohne Anklage freigelassen. Er hatte Usbekistan zusammen mit seiner Familie im Jahr 2005 verlassen, um in Russland zu arbeiten, und hatte sowohl eine gültige zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung als auch eine Arbeitserlaubnis erhalten. Im Juli 2011 war er überraschend an der Grenze zu Kasachstan festgenommen worden. Grundlage für die Festnahme war ein Haftbefehl, den die usbekischen Behörden wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an den gewalttätigen Ausschreitungen im Mai 2005 in Andischan ausgestellt hatten. Er wurde mehrere Tage in Uralsk ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Trotz eindeutiger Hinweise, dass die im Auslieferungsersuchen enthaltenen Anschuldigungen einer genauen Prüfung nicht standhalten würden, setzte ihn das Gericht nicht auf freien Fuß. Am 24. Juli wurde er ohne offizielle Erklärung freigelassen und von Sicherheitskräften eskortiert an die russische Grenze gebracht.

Amnesty International: Mission und Bericht

Delegierte von Amnesty International besuchten Kasachstan im Dezember.


In einem alten Buch steht: "Tu deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache aller, die verlassen sind." Weiter
____________

Papst Franziskus am 3.Juni 2019 bei einer Begegnung mit den Teilnehmenden der Vollversammlung der katholischen Hilfswerke für die Ostkirchen (ROACO).

Ähnlich Papst Franziskus auch am 21. Juni 2015: „Manager, Unternehmer die sich Christen nennen und die Waffen herstellen! Das macht mich ein bisschen misstrauisch: Sie behaupten, sie seien Christen!"  Was die Kirchen sonst zur Rüstung sagen: 1. Bischöfe, 2. Diözese, 3. GKKE, 4. Radio, 5. EKM, 6. EKHN, 7. EKD

>>>Mach mit! Wir brauchen Deine Ideen! Für eine Welt ohne Krieg! © 2010 Alle Rechte vorbehalten.

Unterstützt von Webnode